Dr. Florian Toncar

Grundsteuereinigung: FDP setzt sich durch

Die FDP-Fraktion und die Regierungsfraktionen haben eine Einigung bei der Reform der Grundsteuer gefunden. Die nötige Grundgesetzänderung für die sogenannte Länderöffnungsklausel kann nun wie geplant über die Bühne gehen.

Die Freien Demokraten konnten verhindern, dass die absurde Situation entsteht, dass Steuerpflichtige wegen des Länderfinanzausgleichs in manchen Ländern zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Das wäre die Konsequenz aus dem Grundsteuermodell von Bundesfinanzminister Scholz und der von der CSU geforderten Öffnungsklausel, die den Ländern ein eigenes Gesetz erlaubt, gewesen.

„Wir sind sehr zufrieden mit der Einigung“, sagte Florian Toncar. Der Böblinger FDP-Bundestagsabgeordnete führte für die FDP die Verhandlungen über die Grundsteuerreform. „Nunmehr wird gesetzlich klar geregelt, dass es keine zusätzlichen Erklärungspflichten für die Steuerpflichtigen geben darf. Das war der FDP wichtig, weil es sonst zu einer enormen bürokratischen Mehrbelastung für die Steuerzahler gekommen wäre. Mit dieser Regelung ist auch die Gefahr vom Tisch, dass künftig Grundstücke wegen des Länderfinanzausgleichs doppelt bewertet werden müssen. Die heutige Einigung ist daher ein schöner Erfolg im Sinne der Steuerzahler in Baden-Württemberg und ganz Deutschland.“

 

Die Gesetzesänderung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hat und dem Gesetzgeber bis Ende dieses Jahres Zeit für ein neues Gesetz gegeben hat.